Unsere Infothek

Laden Sie sich hier für weitere Informationen unseren Schnal-co-tec Flyer herunter. 

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG):

Ab dem 1. Juli 2026 gelten durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (ehemals GEG) flexiblere Regeln für Heizungen. Die starre 65%-Regel für erneuerbare Energien entfällt, stattdessen wird auf Technologieoffenheit gesetzt. Neue Gas-/Ölheizungen sind weiterhin erlaubt, müssen jedoch ab 2029 durch die „Biotreppe“ zunehmend grüne Brennstoffe nutzen.

Bundesförderungen: 

Die E-Ladestationen für Mehrfamilienhäuser

Seit dem 15. April 2026 werden Elektroladestationen für Mehrfamilienhäuser durch ein neues Bundesprogramm mit bis zu 2.000 € pro Ladepunkt gefördert. Das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ richtet sich an Bestandsgebäude, wobei mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert und 20 % vor verkabelt werden müssen.

Die Wärmepumpenförderung

Die Förderung für Wärmepumpen bleibt 2026 attraktiv und beträgt bis 70%, maximal 30.000 € föderfähige Kosten, also bis zu 21.000 € Zuschuss. Sie setzt sich aus einer Basisförderung (30 %), Geschwindigkeitsbonus (20 %) und einem Einkommensbonus (30 %) zusammen.

Die PV-Anlagenförderung

Die PV-Anlagen werden 2026 primär durch 0% Mehrwertsteuer beim Kauf und Montage, Einspeisevergütung nach EEG, zinsgünstige KFW-Kredite (Programm 270) sowie regionale Zuschüsse gefördert. Die Befreiung von der Umsatzsteuer (19 % auf Kauf und Montage) gilt für Anlagen bis 30 kWp. Die Einspeisevergütung sichert eine feste Vergütung für eingespeisten Strom, während KfW-Darlehen bis zu 100% der Investitionskosten decken können.

Bekämpfung der Influenzaviren durch eine kontrollierte Raumbelüftung

Bei einer Lüftungsanlage wird ein gleichbleibender Luftwechsel erzielt. Dadurch wird kontinuierlich Frischluft zugeführt, und verbrauchte Luft abgeführt. Durch diesen Sachverhalt wird eine mögliche Influenzaerkrankung erheblich eingeschränkt.
Je höher die Luftwechselrate (Luftaustausch) pro Stunde angesetzt wird, umso geringer ist die Ansteckung von Krankheiten über die Viren in der Luft.
D.h.: hoher Luftaustausch = geringere aerosolhaltige Luft = erheblich eingeschränkter Virenaustausch

Weitere Erläuterungen und Zusammenhänge

Max von Pettenkofer, erster deutscher Professor für Hygiene, legte mit seinen Untersuchungen zur Kohlendioxidkonzentration (CO2-Moleküle) bereits vor über 140 Jahren den Grundstein für das heutige Regelwerk zur Luftqualität: die DIN-1946-2.

Sie sieht als obersten Grenzwert eine CO2-Konzentration von 1500 ppm vor. Das heißt, unter 1 Million Luftteilchen sollten möglichst nur 1500 CO2-Moleküle sein. Wirklich gute Raumluftqualität übersteigt einen Grenzwert von 1.000 ppm CO2 nicht.
Auf Grund dessen fordert die DIN 1946-6 einen Außenluftvolumenstrom von min. 30 m³/h pro Person. Diesen Wert zu erreichen erschwert ausgerechnet ein anderes Regelwerk! Moderne Gebäude verfügen heute aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), über eine sehr gute Wärmedämmung. Um die Heizkosten möglichst gering zu halten und um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einzuhalten, sind Fenster, Außenwände und Dächer, eben die komplette Gebäudehülle, so gut isoliert, dass ein Luftaustausch unmöglich ist. Auch gelegentliches Stoßlüften, reicht in den heutigen Gebäuden kaum mehr aus. Abhilfe schafft eine kontrollierte Lüftungsanlage.

Erweiterungen in naher Zukunft

Bei Versammlungsräumen, Veranstaltungsräumen, Schulen und Bürogebäuden usw., in denen viel Menschen zusammentreffen, wird empfohlen die technischen Anforderungen in naher Zukunft zu optimieren.
Soll eine Lüftungsanlage optimal arbeiten, benötigt sie echte Messwerte statt einer Annahme über die durchschnittliche Anzahl von Menschen im Raum. Das leisten CO2-Sensoren.

Unsere digitale Videokonferenz / digitaler Vortrag

Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu technischen Besprechungen via Videokonferenz für vorab festgelegte Teilnehmer.
Ein digitaler Vortrag über die technische Gebäudeausrüstung wird Ihnen natürlich auch angeboten.